Hundeführerschein Theorie & Praxis D.O.Q. Test 2.0 nach niedersächsischen Tierschutzgesetz und gemäß §3 NHundG

Infos und Fakten

Seit 7/2013 ist der Hundeführerschein Pflicht, er beinhaltet Theorie und Praxis. Ziel ist das sichere Halten und Führen des Hundes in der Öffentlichkeit ohne Belästigung oder Gefährdung Dritter. Der Halter erwirbt theoretisches Wissen und die Praxis für einen Art- u. Tierschutzgerechten Umgang mit dem Hund. Der Halter soll rücksichtsvoll, verantwortlich und vorausschauend handeln.

Was ist zu beachten?

Der theoretische Sachkundenachweis soll vor der Anschaffung absolviert werden. Der praktische Teil muss innerhalb des ersten Jahres der Hundehaltung abgelegt werden.

Voraussetzung

Mindestalter Halter/in: 16 Jahre, (einige Hunderassen 18 Jahre + polizeiliches Führungszeugnis)

Der Hund muss haftpflichtversichert, gechipt und gesund sein.

Theorie und Praxis

Ich bestätige Ihre theoretische Sachkunde nach einer erfolgreichen Teilnahme einer 45-minütigen Prüfung mittels Prüfbogen schriftlich oder am PC. Die Prüfungsfragen umfassen 7 Themenbereiche:

  • Welpenkauf und Aufzucht, Verhaltensentwicklung des Hundes

  • Lernverhalten von Hunden

  • Kommunikation von Hunden

  • Haltung, Pflege und Gesundheit von Hunden

  • Zusammenleben von Menschen und Hunden

  • Hunde in der Öffentlichkeit

  • Hund und Recht ( gesetzliche Grundlagen)

(Prüfungsgebühr Papierform 75,-€, online 65 €. Eine Anmeldung ist verbindlich)

Die praktische Prüfung dauert 60 Minuten und findet in einem verkehrsöffentlichen sowie parkähnlichen Raum statt. Hund angeleint (nach Absprache), Hilfsmittel wie Futter oder Spielzeug sind erlaubt (Prüfungsgebühr 80,- €, die Anmeldung ist verbindlich)

Ich bereite Sie vor!

In der praktischen Prüfung werden Situationen nachgestellt, die einem alltäglich und überall widerfahren können. Der Hundehalter muss verantwortungsvoll und vorausschauend handeln und Rücksicht nehmen.

Ich bereite Sie für die theoretische und praktische Prüfung vor, und bin zertifiziert, die Prüfungen abzunehmen.

Ich biete Vorbereitungskurse über 2 Std. á 60min. Theorie und 4 Std. á 60min. Praxis in der Gruppe oder Einzelunterricht. Prüfungen jederzeit möglich für Quereinsteiger!

auch wichtig:

Seit 7/2013 besteht Kennzeichnungspflicht des Hundes ab 6 Monaten mittels Chip/Transponder durch einen Tierarzt.

Jeder Hund ab 6 Monate muss eine Haftpflichtversicherung nachweisen.

Der Hund muss innerhalb der ersten 7 Monate ab Geburt, spätestens innerhalb eines Monats nach Anschaffung im zentralen Hunderegister angemeldet sein unter www.hunderegister-nds.de online, oder schriftlich bzw. telefonisch (Achtung: Geschieht dies nicht, droht ein Bußgeld bis 10.000€).

Nach Erwerb der theoretischen Sachkunde ist der Hund bei der Gemeinde/Stadt anzumelden. Eine Hundesteuer wird fällig, der Hund bekommt seine Hundemarke.

Hundeschule Lohmaennchen